Staatlich genehmigt oder staatlich anerkannt?

Von Waldorfschule über katholisches Internat bis zur Elite-Schule: Über 5000 Privatschulen gibt es in Deutschland, und jedes Jahr werden neue gegründet. Die Unterschiede in Struktur, Schülerschaft und Pädagogik sind sehr groß. Aber allen gemein ist die Genehmigungspflicht. In Deutschland dürfen nur Schulen betrieben werden, die der Staat gebilligt hat. Aber nach welchen Kritrien? Und was ist der Unterschied zwischen staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen?

In Deutschland werden allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, also private Ersatzschulen, in staatlich genehmigt und staatlich anerkannt unterteilt. Beiden Formen gemein ist, dass sie unter staatlicher Aufsicht stehen. Sie ersetzen aus Sicht des Staates den Besuch einer Regelschule im Sinne einer Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

staatlich genehmigte Privatschulen

Staatlich genehmigte Privatschulen dürfen ihren Schülern keine eigenen Abschlusszeugnisse ausstellen. Die Absolventen müssen dann ihren Abschluss (z.B. Abitur, Mittlere Reife oder Qualifizierenden Hauptschulabschluss) als externe Prüflinge an staatlichen Schulen ablegen. Sie erhalten dann ein staatliches Zeugnis für ihre Leistungen.

staatlich anerkannte Privatschulen

Staatlich anerkannte Privatschulen hingegen dürfen im Gegensatz dazu ihren Absolventen Prüfungszeugnisse ausstellen. Sie sind auch berechtigt, die dafür notwendigen Tests und Prüfungen gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums im eigenen Haus und unter eigener Regie durchzuführen. In diesem Punkt unterscheiden sich staatlich anerkannte Ersatzschulen nicht von den öffentlichen.

Kriterien für eine staatliche Anerkennung

Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die Kriterien für eine staatliche Anerkennung von Bundesland zu Bundesland. Sie werden von Einzelfall zu Einzelfall geprüft. Als Beispiel die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Privatschulen in Baden-Württemberg:

  • Die Ersatzschule ist seit drei Jahren erfolgreich in Betrieb.
  • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
  • Das Lehrziel der entsprechenden öffentlichen Schule wird erreicht.
  • Der Wechsel von Schülern der Ersatzschule an eine entsprechende öffentliche Schule und umgekehrt ist ohne besondere Schwierigkeiten möglich.
  • Die Ersatzschule wendet die geltenden Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen der entsprechenden öffentlichen Schulen an.
  • Die Schulleitung besitzt die für ihre Aufgabe erforderliche wissenschaftliche und pädagogische Eignung.
  • Die Lehrkräfte erfüllen die Voraussetzungen für ein ihrer Tätigkeit entsprechendes Lehramt an öffentlichen Schulen.

Eine Sonderrolle nimmt das Bundesland Nordrhein-Westfalen ein. Dort wird nicht zwischen anerkannter und genehmigter Ersatzschule unterschieden. Stattdessen gibt es hier die so genannte anerkannte Ergänzungsschule, die mit den staatlich genehmigten Ersatzschulen in den übrigen Ländern vergleichbar ist.

staatliche Zuschüsse für Privatschulen

Nordrhein-Westfalen ist übrigens besonders spendabel hinsichtlich Zuschussgelder für Privatschulen. In allen anderen Bundesländern werden Ersatzschulen im Allgemeinen nach den ersten drei Jahren Bewährungszeit mit etwa zu 60 bis 70 Prozent der Summe bezuschusst, die sie erhalten würden, wenn sie staatliche Schulen wären. Dagegen fließen in Nordrhein-Westfalen bereits ab dem ersten Tag Zuschüsse in Höhe von bis zu 94 Prozent. Die Finanzierungslücken schließt der jeweilige Träger der Schule in der Regel mit Hilfe der Eltern, die Schulgeld für ihre Kinder zahlen.

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