AVGS Arbeitsagentur

Staatliche Hilfe bei der Jobsuche: AVGS und Co.

Eine gute Ausbildung in Schule, Betrieb und Uni ist zwar die Voraussetzung für beruflichen Erfolg. Dennoch schützt sie nicht vor Arbeitslosigkeit. Diese trifft durchaus auch bestens ausgebildete und motivierte Menschen. Was, wenn der Wieder-(Einstieg) nicht so reibungslos verläuft, wie erhofft? Was, wenn es bei den Bewerbungen nur Absagen hagelt? Die Arbeitsagentur hat einige Förderungen in petto, um hier zu helfen:

Staatliche Hilfe für Arbeitsuchende

Selbst wenn das Studium gut geklappt hat oder die passende Ausbildungsstelle gefunden und absolviert wurde: Die Herausforderungen des Arbeitsmakts stellen mitunter auch gut ausgebildete Menschen vor ungeahnte Schwierigkeiten. Heutzutage sind auch hochqualifizierte Hochschulabsolventen von Arbeitslosigkeit bedroht, wie Statistiken immer wieder zeigen.

Um eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit etwa durch gezielte Weiterbildung abzuwenden, hat die Agentur für Arbeit eine ganze Reihe an Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen. Neben Bildungsgutschein und Stipendien bzw. Bafög-Leistungen für Weiter- und Fortbildungen sei hier vor allem der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) genannt.

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an Arbeitsuchende jeden Alters. Er wird von Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen ausgestellt. Mit diesem Dokument kann sich der Arbeitsuchende selbstständig an private Firmen wenden, die ihm bei der Stellensuche helfen. Diese Hilfe kann auf drei verschiedene Weisen geschehen:

  • Jobvermittlung über eine private Arbeitsvermittlung
  • professionelles Jobcoaching, Bewerbungstraining und Profiling
  • eine betriebliche Trainingsmaßnahme

Bei allen drei Varianten können bis zu 100 Prozent der Kosten für entsprechende Maßnahmen übernommen werden. Der AVGS wird immer für eine bestimmte Anzahl an Unterrichtseinheiten ausgestellt. Der private Anbieter muss grundsätzlich für den AVGS staatlich zertifiziert sein. Unbedingt vor Beauftragung klären!

Achtung: Der AVGS ist kein Bildungsgutschein! Letzterer wurde ausschließlich dafür ins Leben gerufen, um Arbeitslose ausschließlich durch berufliche Weiterbildung wieder besser für den Arbeitsmarkt aufzustellen. Der AVGS jedoch ist jedoch überwiegend zur Arbeitsvermittlung geschaffen worden, sei es durch Jobvermittlung oder durch das Bekämpfen von Vermittlungshemmnissen, beispielsweise durch Bewerbungstrainings und dergleichen. Allerdings gibt es Trainingsmaßnahmen im Überschneidungsbereich, die sowohl über den Bildungsgutschein als auch über einen AVGS abgerechnet werden können.

Für wen ist der AVGS geeignet?

Laut Sozialgesetzbuch ist der Personenkreis, für den der AVGS infrage kommt, breit gefächert. Grundsätzlich gilt, dass diese Fördermaßnahme von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie von Arbeitslosen beantragt werden kann. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.

Ein AVGS kann zeitlich begrenzt sein. Dies soll sicherstellen, dass sich der Antragsteller die fehlenden Kenntnisse zeitnah aneignet. Schließlich ist das Ziel dieser Förderung die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme. Darüber hinaus sind auch regionale Einschränkungen möglich. So sollen lange Fahrtwege mit hohen Zusatzkosten vermieden werden.

Der AVGS ist keineswegs nur für junge Leute und Einsteiger ins Arbeitsleben geeignet. Auch ältere Arbeitnehmer, die zum Beispiel über einen sehr langen Zeitraum in einer Firma gearbeitet haben, sind mit dem Thema Bewerbung oftmals überfordert. In diesem Fall macht es Sinn, den AVGS für Einzelcoachings einzusetzen. Bei diesen wird der Schwerpunkt auf die Erstellung von Lebensläufen und Anschreiben gelegt. Ähnlich sieht es manchmal bei Eltern nach den Erziehungsjahren aus.

Welche Ziele verfolgt der AVGS?

  • die Maßnahmen sollen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen
  • Vermittlungshemmnisse sollen festgestellt, verringert oder beseitigt werden
  • die Maßnahmen sollen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln
  • wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, soll die Maßnahme stabilisieren und unterstützen
  • das Heranführen an eine selbstständige Tätigkeit ist ebenfalls eine Möglichkeit

Weitere Infos zu AVGs stehen hier.


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