AGB

1.     Allgemein

a.      Betroffene Parteien

Die vorliegenden AGB definieren die Beziehungen zwischen dem Betreiber der Internetseite besser-bilden.de, Uta Künkler (nachfolgend „besser bilden“ genannt), Werbebetreibenden (im Folgenden „Kunde“ genannt) sowie lesenden Besuchern der Internetseite besser bilden (nachfolgend „User“ genannt).

b.      Zentrale Leistungen

besser bilden betreibt eine Internetseite zum Thema „Bildung“. Hierzu werden von besser bilden eigene Inhalte erstellt, teilweise unter lizenzierter Nutzung von Inhalten Dritter (Redaktionelle Inhalte). Im Kontext dieser redaktionellen Inhalte können Kunden Werbung auf der Internetseite von besser bilden platzieren. User können ausschließlich lesend auf alle Inhalte zugreifen.

2.     Nutzungsbedingungen

Die generellen Nutzungsbedingungen finden sich mit dem jeweils aktuellsten Stand für alle Parteien auf der Webseite von besser bilden.

3.     Werbung

a.      Begriffsdefinition

Als Werbung auf der Webseite von besser bilden gelten alle Inhalte, die durch Kunden oder in deren Auftrag durch besser bilden auf der Webseite veröffentlicht wurden. Dies sind im Besonderen Inhalte auf eigens für die Kunden eingerichteten Seiten oder räumlich deutlich abgegrenzte Werbeanzeigen. Ebenso gelten alle Funktionselemente der Seite, in denen Daten der Kunden verarbeitet und Usern unmittelbar ausgegeben werden als Werbung. Dies können zum Beispiel Suchfunktionen und Kartendarstellungen sein.

b.      Veröffentlichungszeitpunkt

Als veröffentlicht gilt eine Werbung ab dem Zeitpunkt, ab dem diese einer Vielzahl an Usern verfügbar gemacht wurde und insbesondere dann, wenn ohne Loginschutz darauf zugegriffen werden kann.

c.       Inhalte von Werbung

Die von Kunden auf der Webseite von besser bilden veröffentlichte Werbung ist in Einklang mit dem deutschen Recht zu halten. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für die eigenen Inhalte hinsichtich:

  • Urheberrecht: Der Kunde hat alleine sicherzustellen, dass er alle Texte und Medien (Bild, Logo, Namen, Ton, Film und sonstigen Dateien) in seiner Werbung auf der Webseite von besser bilden in der jeweils aktuellen Darstellung verwenden darf und diesem keine Rechte Dritter entgegen stehen.
  • Wettbewerbsrecht: Der Kunde hat in seinen Texten die Verantwortung gegenüber Wettbewerbern zu tragen. Hierzu gehört auch, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
  • Redaktion: Die Redaktion von besser bilden ist nicht Urheber der Werbung und überprüft die vom Kunden veröffentlichten Inhalte nicht. Auch wird die Redaktion nicht automatisch über neu erstellte Inhalte informiert und kann somit nicht unmittelbar bei Verstößen gegen geltendes Recht eingreifen. Sobald der Kunde eine Werbung veröffentlicht, steht dieser hierfür in der Verantwortung. Die Redaktion von besser bilden behält sich dennoch vor, Inhalte im Nachhinein abzuändern, sofern sie hierzu eine Veranlassung sieht. Dies geschieht im Regelfall im Einvernehmen mit dem Kunden.

d.      Selbstverwaltung der Kunden

Kunden verwalten Ihre Daten und Inhalte auf der Webseite von besser bilden selbst. Hierfür ist eine vorherige Registrierung mit Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Passwort auf der Webseite von besser bilden erforderlich. Hierdurch wird ein Kundenkonto in der Webseite eingerichtet, über das der Kunde seine Daten und Werbung hochladen, anlegen, ändern und löschen kann. Das Kundenkonto kann unbeschädigt einer eventuell noch laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit gelöscht werden.

Es besteht kein Anspruch für Kunden auf persönliche Unterstützung durch besser bilden bei der Selbstverwaltung der eigenen Daten.

e.      Platzierung und Darstellung auf der Webseite

besser bilden behält sich das Recht vor, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhandene Platzierung und auch Darstellung von Kundeninhalten auf der Webseite während der Vertragslaufzeit auch ohne Rücksprache mit dem Kunden zu ändern. Die im Vertragspaket zugesicherten Inhalte werden trotz möglicher Layoutänderungen weiterhin ausgegeben.

4.     Vertrag

a.      Gegenstand & Abgrenzung von Verträgen

besser bilden bietet sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Online-Dienste, die Kunden nutzen können, um werbliche Inhalte auf der Webseite von besser bilden zu veröffentlichen. Diese Dienste werden in der Regel als Pakete von besser bilden angeboten. Jedes Paket stellt einen eigenen Vertrag zwischen Kunde und besser bilden dar, der unabhängig von anderen Verträgen zu behandeln ist. Jeder auf diese Weise entstandene Nutzungsvertrag ist ausschließlich auf die in den Paketen definierten Leistungen beschränkt.

b.      Anspruch auf kostenlose Dienste

Ein Anspruch auf Nutzung der kostenlosen Dienste von besser bilden besteht für Kunden nicht. Es obliegt besser bilden zu entscheiden, welche Kunden diese Dienste nutzen dürfen und welche nicht.

c.       Vertragsbeginn

Ein Vertrag gilt als neu abgeschlossen,

  • Kostenlose Dienste: sobald sich der Kunde erstmalig erfolgreich registriert oder mit bereitgestellten Zugangsdateneinloggt. Ab diesem Zeitpunkt steht der Kunde in der Pflicht, die der Nutzungsvertrag iVm. den vorliegenden AGB mit sich bringt.
  • Kostenpflichtige Dienste: sobald der Kunde den Online-Kaufprozess auf der Webseite von besser bilden erfolgreich beendet hat und eine Bestätigung seines Kaufs angezeigt bekommt.

Neben Onlinevertragsabschlüssen sind auch schriftliche Vertragsschlüsse zwischen Kunde und besser bilden möglich. Vertragsschlüsse per E-Mail oder Telefon werden von besser bilden regelmäßig und ausschließlich auf elektronischem Weg bestätigt und gelten als angenommen, sofern nicht binnen 20 Tage ein Widerruf bei besser bilden eingeht. Es besteht kein Recht seitens des Kunden auf postalische Zusendung von Vertragsunterlagen, Vertragsbestätigungen oder Rechnungen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich die erforderlichen Daten aus E-Mails oder dem Kundenbereich auf der Webseite von besser bilden herunter zu laden und auszudrucken, soweit dies erforderlich ist.

d.      Laufzeiten, Verfügbarkeit und Vertragsende

Die Nutzung der kostenlosen Dienste ist zeitlich unbegrenzt und endet mit dem Löschen des Kundenkontos auf der Webseite von besser bilden oder dem Wechsel in eine ausschließlich kostenpflichtige Nutzung.

Kostenpflichtige Pakete können zeitlich oder im Volumen begrenzt sein:

  • Zeitlich befristete Pakete: Diese gelten in der Regel jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Ausnahmen von dieser Regel können in den Paketen definiert sein und gelten dann prioritär.
  • Im Volumen begrenzte Pakete: Die Begrenzung nach Volumen führt dazu, dass der betroffene Dienst bei Erreichen des maximal erlaubten Volumens temporär bis zum Beginn der nächsten Bemessungsperiode oder bis Ablauf des Vertrags ausgesetzt wird. In dieser Zeit steht dann dieser Dienst dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und die Werbung erscheint nicht auf der Webseite von besser bilden.

e.     Vergütung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, wobei grds. die Vergütung im Voraus, also bereits vor Beginn der Leistungserbringung durch besser bilden eingefordert werden kann.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der besser bilden ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

f.      Datenerhalt nach Ablauf

Nach Ablauf eines kostenpflichtigen Vertrags bleiben alle daraus resultierenden Daten im System von besser bilden weiterhin gespeichert. Der Kunde kann bei Bedarf diese Daten eigenhändig im Kundenkonto von besser bilden löschen. besser bilden behält sich das Recht vor, Inhalte mit Ende eines Vertrags zu löschen, insbesondere bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts.

g.        Änderung der Vertragskonditionen

besser bilden ist berechtigt, für die Anschlussperiode eines Vertrags die Konditionen zu verändern. Hierüber setzt besser bilden den Kunden vor Ablauf der laufenden Periode in Kenntnis. Der Kunde kann die Vertragsverlängerung in diesem Fall bis zu 20 Tage nach Beginn der Folgeperiode widerrufen. Der Widerruf genügt in schriftlicher Form per E-Mail.

h.      Sonderkündigungsrecht

besser bilden behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, dass ohne Angabe von Gründen zur unmittelbaren Kündigung eines Vertrags noch während der Laufzeit berechtigt. Dieses gilt nur einseitig und soll sicherstellen, dass besser bilden auf Rechtsverstöße, Verstöße gegen die guten Sitten, redaktionelle Leitlinien von besser bilden oder Veränderungen im Geschäftsmodell kurzfristig reagieren kann. Vorab entrichtete Entgelte werden anteilig zurück erstattet.

5.     Datenschutz & Datensicherheit

a.      Allgemein

Es gilt das deutsche Datenschutzgesetz, ergänzt um die Hinweise zum Datenschutz auf der Webseite von besser bilden hinsichtlich des konkreten Umgangs mit personenbezogenen Daten und Bewegungsdaten der User auf der Webseite.

b.      Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten – bestehend aus Benutzernamen bzw. E-Mail-Adresse und Passwort – sicher zu verwahren und vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für der Verwendung seiner Zugangsdaten, auch wenn diese unberechtigt durch Dritte genutzt werden oder wurden. Er informiert besser bilden umgehend, sobald ihm Unregelmäßigkeiten in der Nutzung seiner Zugangsdaten oder den Inhalten bei besser bilden auffallen. besser bilden überprüft oder überwacht nicht, ob und durch wen Änderungen an Kundendaten durchgeführt wurden.

6.     Ablehnungsbefugnis

besser bilden behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für besser bilden wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

Insbesondere kann besser bilden ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

7.     Rechtegewährleistung

Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt den Besser bilden im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird besser bilden von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, besser bilden nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Der Kunde überträgt besser bilden sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

8.     Gewährleistung von besser bilden

Besser bilden gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist

9.     Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die besser bilden nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsbesser bilden oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunde zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von besser bilden bestehen.

10.     Haftung

Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von besser bilden, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.     Abschlussbestimmungen

 

a.      Rechtliche Grundlage

Erfüllungsort ist der Sitz von besser bilden.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von besser bilden. Soweit Ansprüche von besser bilden nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von besser bilden vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

Die Nutzung der Internetseite besser bilden sowie aller Dienste darin unterliegt dem deutschen Recht.

b.      Weitere Vereinbarungen

Ergänzende Vereinbarungen zu Verträgen sind in Schriftform zu vereinbaren. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

c.      Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden davon die übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon heute, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

Stand: Juli 2015