G genehmigt, staatlich

In Deutschland werden allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, also private Ersatzschulen, in staatlich genehmigt und staatlich anerkannt unterteilt. Beiden Formen gemein ist, dass sie unter staatlicher Aufsicht stehen. Sie ersetzen aus Sicht des Staates den Besuch einer Regelschule im Sinne einer Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

Staatlich genehmigte Ersatzschulen dürfen im Gegensatz zu staatlich anerkannten Ersatzschulen ihren Schülern keine eigenen Abschlusszeugnisse ausstellen. Die Absolventen müssen dann ihren Abschluss (z.B. Abitur, Mittlere Reife oder Qualifizierenden Hauptschulabschluss) als externe Prüflinge an staatlichen Schulen ablegen. Sie erhalten dann ein staatliches Zeugnis für ihre Leistungen.

Da die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, entscheidet jedes Bundesland eigenständig darüber, ob und unter Einhaltung welcher Kriterien eine Schule in freier Trägerschaft, kurz freie Schule genannt, betrieben werden darf und ob sie genehmigt oder anerkannt wird. Dadruch, dass den Bundesländern die Bildungshoheit über kommunale Einrichtungen gegeben ist, beaufsichtigen sie quasi zugleich ihre private Konkurrenz. Die Kriterien, ob eine Schule staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt betrieben werden darf, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland in einigen Punkten. Alle Länder jedoch bewerten dabei, wie stark sich eine Schule am staatlichen Lehrplan orientiert. Je weniger, desto unwahrscheinlicher ist eine staatliche Anerkennung.

Neu gegründete Privatschulen werden in der Regel in den ersten drei bis vier Jahren finanziell nicht mit öffentlichen Geldern gefördert. Damit will man sicherstellen, dass Steuergelder nicht in Projekte investiert werden, die zum Scheitern verurteilt sind. Nur wenige Bundesländer zahlen diese zurückgehaltenen Fördermittel zumindest teilweise im Nachhinein an die Schulen in freier Trägerschaft aus.

Eine Sonderrolle in der Frage um staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Schulen nimmt das Bundesland Nordrhein-Westfalen ein. Dort wird nämlich nicht zwischen anerkannter und genehmigter Ersatzschule unterschieden. Stattdessen gibt es in Nordrhein-Westfalen die so genannte staatlich anerkannte Ergänzungsschule, deren Status mit dem Status der staatlich genehmigten Ersatzschulen in den übrigen Ländern vergleichbar ist.