Nebenjobs für Studenten

Der Beginn eines Studiums stellt für die meisten Menschen einen neuen Lebensabschnitt dar. Schließlich zieht man häufig von zuhause aus und muss den Alltag daher selbst bestreiten. Dazu gehört auch der finanzielle Aspekt. Um das bewerkstelligen zu können, arbeiten Studenten meist nebenher, um sich den Alltag leisten zu können. Allerdings sollte man sich dabei schon im Voraus über die geltenden Bestimmungen informieren. Dabei spielt vor allem die Anzahl der Arbeitsstunden eine große Rolle. Aber wie viele Stunden dürfen Studenten nebenher arbeiten? Und was ist noch rund ums Thema Nebenjob für Studenten zu beachten?

Wie viele Stunden pro Woche sind möglich?

Während der Vorlesungszeit dürfen Studenten maximal 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Ansonsten gilt man genau genommen nicht mehr als Student. Student ist man nur, wenn man die meiste Zeit mit dem Studium beschäftigt ist.

Anders sieht es in der vorlesungsfreien Zeit aus. In den Semesterferien darf man pro Jahr 26 Wochen lang (128 Tage) in einem höheren Umfang arbeiten. Auch Vollzeitstellen sind während der Semesterferien möglich.

Praktika

Ob als Praxissemester, um schon mal einen Fuß in ein Unternehmen zu bekommen oder zur beruflichen Orientierung: Auch Praktika sind bei Studenten sehr beliebt. Häufig nutzen sie Onlinebörsen wie beispielsweise die Studiwork Studentenvermittlung, um eine passende Stelle zu finden.

Ob man für ein Praktikum bezahlt wird, hängt von der Art des Praktikums ab. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung eines Gehalts verpflichtet. Allerdings gilt dies nur für kurzzeitige Praktika. Alles, was über drei Monate geht, muss vergütet werden.

Nebenjob und Bafög – geht das?

Ein Nebenjob kann sich unter Umständen auf die Leistungen, die man durchs Bafög erhält, auswirken. Dabei kommt es auf die Höhe des Gehalts an. Wie hoch die Einkommensgrenzen sind und welche Freibeträge gewährt werden, ist auf den Bafög-Seiten des Bildungsministeriums zu finden.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Wer keine Leistungen vom Bafög-Amt bezieht, unterliegt im Prinzip keinen Einkommensobergrenzen für einen studentischen Nebenjob. Der Studentenstatus hängt einzig und allein von den geleisteten Stunden ab. Allerdings wirkt sich das Einkommen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern aus. Je nachdem, in welchem Verhältnis man angestellt ist, werden unterschiedliche Abgaben fällig.

Keine Sozialabgaben beim Minijob

Bei einem Minijob verdient man höchstens 520 Euro pro Monat. Man spricht in diesem Fall auch von einer geringfügigen Beschäftigung. Diese ist bei Studenten besonders beliebt, da sie keine Abgaben für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen müssen. Zwar müssen in der Theorie Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt werden, davon kann man sich jedoch befreien lassen.

Ist man höchstens 25 Jahre alt, profitiert man außerdem nach wie vor von der Familienversicherung

Arbeiten als Werkstudent

Die Tätigkeit als Werkstudent ist eine tolle Möglichkeit, wenn das Gehalt eines Minijobs nicht ausreichen sollte. Als Werkstudent muss man trotz des höheren Gehalts keine Sozialabgaben zahlen – lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte das Gehalt den Grundfreibetrag überschreiten, wird zudem die Einkommenssteuer fällig.

Midijob

Als Minijobber darf man maximal 520 Euro verdienen – aber was ist eigentlich ein Midijob? Von einem Midijob spricht man, wenn der Arbeitnehmer zwischen 521 und 1600 Euro (bis zum Jahr 2022) bzw. 2000 Euro (ab dem Jahr 2023) pro Monat verdient.

Allerdings ist diese Art von Beschäftigung klar von der Tätigkeit als Werkstudent abzugrenzen, da die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Nichtsdestotrotz unterscheidet sich der Midijob von einem herkömmlichen Beschäftigungsverhältnis: Die Eigenanteil der Abgaben  fällt – je nach Höhe des Verdienstes – deutlich geringer aus. Außerdem besteht ein Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Selbstständige oder freiberufliche Arbeit

Natürlich kann man sich auch als Student für eine selbstständige oder freiberufliche Arbeit entscheiden. Hier sind es vor allem die steuerlichen Regelungen, auf die man achten sollte. Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Gemäß dieser Regelung wird keine Umsatzsteuer fällig, sofern man weniger als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet. Doch Vorsicht: Um die Versteuerung des Gewinns muss man sich selbstverständlich nach wie vor kümmern, wofür eine so genannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugeben ist.

Einkommensgrenze bei Bafög

Wie bereits erwähnt, dürfen auch Bezieher von Bafög während des Studiums im gesetzlich geregelten Umfang arbeiten. Allerdings werden ab einem bestimmten Einkommen die Leistungen, die pro Monat gezahlt werden, gekürzt. Als Bafög-Empfänger darf man problemlos einen Minijob ausfüllen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Das sind also aktuell 520 Euro im Monat oder entsprechend 6.240 Euro pro Jahr.

Einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit kann auch als Bafög-Empfänger ebenso nachgegangen werden. Hier sind es 4.410 Euro an Gewinn, die pro Jahr maximal erzielt werden dürfen. Wenn man mehr einnimmt, können die Bezüge gekürzt werden. Bei besonders hohen Gewinnen kann es sogar sein, dass die Leistungen komplett gestrichen werden.

Wichtig ist dabei, dass nur der Anteil des Einkommens angerechnet wird, der über den Freibetrag hinausgeht. Ebenso sieht es anders aus, wenn man Kinder hat. In diesem Fall darf man mehr nebenbei verdienen.

Kurzfristige Beschäftigung

Viele Stunden möchten sich unterm Semester voll und ganz auf die Vorlesungen und Seminare konzentrieren und arbeiten aus diesem Grund nur während der vorlesungsfreien Zeit. Hier spricht man von einem sogenannten kurzfristigen Minijob bzw. einer kurzfristigen Beschäftigung. Die Voraussetzung dafür ist, dass man über das gesamte Jahr hinweg maximal 70 Tage für einen bestimmten Arbeitgeber tätig ist. Alternativ kann die Arbeit von Anfang an auf drei Monate beschränkt werden.

Der Vorteil dabei ist, dass die wöchentlichen Arbeitsstunden nicht begrenzt sind und ebenso keine Sozialabgaben fällig werden. Nur die Steuern müssen bezahlt werden. in der Regel handelt es sich dabei um die normale Lohnsteuer oder eine Pauschale von 25 Prozent.

Fazit

Es gibt einige Möglichkeiten, um als Student neben dem Studium Geld verdienen zu können. Welche davon die beste ist, hängt nicht zuletzt von der persönlichen Situation ab. Wer beispielsweise zuhause lebt, keine hohen Ausgaben hat und gerne in der Familienversicherung bleiben möchte, könnte besonders von einem Minijob profitieren. Wer mehr Geld benötigt, entscheidet sich für den Teilzeitjob oder den Midijob. Auch ein kurzfristiger Minijob während der Semesterferien ist denkbar.

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