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Kinderrechte: Basta war gestern

Die UN -Kinderrechtskonvention ist längst erwachsen. Formuliert wurde sie vor 26 Jahren, in Deutschland in Kraft getreten ist sie im Jahr 1992. Und wie leben wir sie im Alltag? Die Autorin Julia Collani hat festgestellt, wie schwer wir Erwachsenen uns immer noch tun, Kindern den Respekt entgegenzubringen, den sie verdienen.

UN-Kinderrechtskonvention

Was besagt die UN-Kinderrechtskonvention eigentlich im Detail? Seit einem Vierteljahrhundert fußt unser Rechtssystem und lebt unsere Gesellschaft nach den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, zumindest auf dem Papier. Im Alltag fällt es uns Erwachsenen ganz offensichtlich immer noch nicht leicht, Kindern konsequent den Respekt entgegenzubringen, den die Kinderrechtskonvention ihnen zusichert und den sie als vollwertige Menschen auch vollumfänglich verdienen.

Respekt ist mehr als Gewaltfreiheit, Schutz und Sicherheit

Sicher, das Recht auf gewaltfreie Erziehung, ein sicheres Zuhause, einen Namen, Bildung, Gesundheit und Spiel sowie Schutz vor Grausamkeit und Vernachlässigung ist für die meisten liebenden Eltern zum Glück selbstverständlich.

Aber der respektvolle Umgang mit einem Kind geht darüber weit hinaus. Die Lektüre der 54 Artikel umfassenden UN-Kinderrechtskonvention hat mich aufhorchen lassen: Begegnen wir Kindern wirklich immer angemessen? Die in der Konvention festgehaltenen Kinderrechte verlangen eine Grundhaltung, die im Umgang mit Kindern bis heutzutage längst nicht immer gewöhnlich ist.

Artikel 12: Recht, eine Meinung zu äußern und gehört zu werden

Da ist zum Beispiel Artikel 12. In dem heißt es: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Also kein Basta, kein Über-den-Kopf-hinweg-Entscheiden, kein „weil ich es sage“?

Leider schaffen wir Eltern es nicht immer, besonnen zu reagieren. Davon können meine Kinder gleich mehrere Lieder singen. Irgendwann ist der Moment gekommen, wo die Geduld, die Zeit oder die Energie am Ende ist; wo einfach alle funktionieren müssen und für Diskussionen kein Raum bleibt.

Ich erinnere mich an eine Situation mit meiner ältesten Tochter. Sie war gerade ein paar Wochen in der Schule, und zwar in einer, die das Miteinander und das Mitbestimmungsrecht der Kinder enorm wichtig nimmt. Eines Tages sagte ich zu ihr, entnervt wegen einer vorangegangenen Diskussion: „So wird es jetzt gemacht. Das ist einfach die Regel hier bei uns in der Familie.“ Sie antwortete: „Stimmt gar nicht. Eine Regel ist nur dann eine Regel, wenn alle damit einverstanden sind.“ Im ersten Moment rollte ich mit den Augen. Ob diese Schule ihr und vor allem mir wirklich guttat? Mittlerweile weiß ich, dass es unserer Familie wohl guttut, wichtige Regeln im Familienrat festzulegen. Denn wenn alle das Gefühl haben, das Gesetz mitbestimmt zu haben, halten sie sich auch eisenhart daran.

Kinder verdienen es, ernst genommen zu werden

Die UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass ein Kind seine Meinung äußern darf, wenn es um Dinge geht, die es persönlich betreffen. Und diese Meinung muss von den Erwachsenen ernst genommen werden; ernst genommen, das heißt natürlich nicht, dass die Wünsche des Kindes immer unreflektiert befolgt werden müssen. Nein, selbstverständlich kann eine Dreijährige nicht entscheiden, dass sie im tiefen Winter lieber ein Sommerkleidchen als die lange Hose anzieht.

Aber sie muss das Sicherheitsgefühl vermittelt bekommen, dass sie ihre Idee, ihren Wunsch, ihre Meinung immer anbringen darf. Und dafür muss sie wissen, dass sie ernst genommen wird. Dass ihre Anregung diskutiert wird. Dass sie nicht hören wird: „Ach, so ein Quatsch! Was hast du nur für seltsame Ideen! Bei Schnee kann man nicht im Kleidchen herumspringen, das weiß doch jeder!“ Denn sie weiß es eben nicht. Noch nicht. Aufgabe der Eltern ist es, ihr zu ermöglichen, dieses ungeschriebene Gesetz selbst kennen und vor allem verstehen zu lernen.

Also besser gemeinsam eine Lösung finden. Das geht nur, indem die Position der Kleinen ernst genommen wird. Ihr Wunsch, das Kleid anzuziehen, sollte gesehen und nicht als blödsinnig abgetan werden. Vielleicht darf sie im Kleid einmal auf den Balkon treten und spüren, dass sie friert? Vielleicht lautet die Lösung dicke Strumpfhose und Strickjacke? Vielleicht darf der Teddy das Kleid anziehen? Wenn das Kind sich sicher und ernst genommen fühlt, wird es kreativ bei der Problemlösung und aufgeschlossen sein.

Dieser Text ist Teil der Blogparade #wirsindallefreigeboren von Grosseköpfe. Es geht um Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention: das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen und gehört zu werden.

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