Eine Umschulung machen – Gründe, Voraussetzungen, Hürden

Nur wenige Menschen arbeiten bis zum hohen Rentenalter in ihrem erlernten Beruf. Während manche sich freiwillig für einen Karrierewechsel entscheiden, ist er bei anderen Personen unumgänglich. Die Ursachen sind vielfältig und liegen nicht selten in gesundheitlichen Einschränkungen oder strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Fall ist eine Umschulung eine gute Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren. Wir erklären die Hintergründe und zeigen auf, welche Voraussetzungen relevant sind. Zudem werfen wir einen Blick auf mögliche Hürden, auf die sich angehende Umschülerinnen und Umschüler einstellen sollten.

Mit einer Umschulung in einem neuen Beruf durchstarten

Der moderne Arbeitsmarkt bietet eine Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten, um sich beruflich zu verwirklichen. Entsprechend oft liegen die Gründe für eine berufliche Umschulung in den persönlichen Lebensplänen der Person.

Parallel zur Auswahl steigen die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei manchen Menschen mündet dies in mentalen und/oder körperlichen Beschwerden, die eine Fortführung der aktuellen Tätigkeit unmöglich machen.

Eine Umschulung bietet Personen mit dem Wunsch oder der Notwendigkeit eines Karrierewechsels einen sicheren Einstieg in einen neuen Beruf.

Im Gegensatz zu einer regulären Ausbildung ist die Dauer um ein Drittel kürzer und beläuft sich in den meisten Fällen auf zwei Jahre
In dieser Zeit erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle Kenntnisse, die laut Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs vorgesehen sind.

Die Umschulung kann schulisch, betrieblich oder überbetrieblich stattfinden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschulung?

Wie die Bezeichnung verrät, richtet sich eine Umschulung vorzugsweise an Personen mit einem vorhandenen Berufsabschluss. Dies umfasst sowohl eine betriebliche Ausbildung als auch ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität.

Wichtig: Personen ohne Abschluss können ihre Vorkenntnisse durch umfangreiche Berufserfahrung nachweisen. Liegt beides nicht vor, empfiehlt sich zunächst eine klassische Ausbildung statt einer Umschulung.

Aus gesetzlicher Sicht gibt es darüber hinaus keine bestimmten Bedingungen, die für eine Umschulung erfüllt sein müssen.

Die Teilnahmebedingungen der Bildungseinrichtungen sind ebenfalls simpel. Die meisten Institute erlauben auch Personen ohne schulischen oder beruflichen Abschluss die Teilnahme, sofern gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik vorliegen.

Sonderfall: Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit

Viele Menschen befinden sich beim Start der Umschulung im fortgeschrittenen Alter. Neben Auto, Hauskredit und Kita-Gebühren stellen die hohen Kosten für die Bildungsmaßnahme eine Herausforderung dar.

Eine gute Lösung ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Im Rahmen der Förderung übernimmt die Behörde die anfallenden Kosten der Umschulung wie Kursgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten.

Wer die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, der muss – im Gegensatz zu Selbstzahlern – bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören:

  • Volljährigkeit
  • Erstausbildung vorhanden (abgeschlossen oder vorzeitig abgebrochen)
  • Notwendigkeit des Berufswechsels liegt nachweislich vor
  • Umschulung sichert den Verbleib auf dem oder den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
  • Umschulungsberuf ist staatlich anerkannt

Die Agentur für Arbeit ist die erste Anlaufstelle, wenn gesundheitliche Gründe für eine berufliche Umschulung vorliegen (Ausnahme: Berufskrankheit und Arbeitsunfall).

Ziel der Behörde ist es, die beruflichen Chancen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen. Für eine Bewilligung der Förderung muss absehbar sein, dass der neue Beruf den Lebensunterhalt dauerhaft sichert.

Auf diese Hürden sollten sich Umschülerinnen und Umschüler vorbereiten

Die Finanzierung der Bildungsmaßnahme stellt für die meisten Menschen die größte Herausforderung dar. Mit dem Bildungsgutschein hat die Agentur für Arbeit ein sinnvolles Hilfsprogramm eingerichtet.

Allerdings: Über die Bewilligung der Förderung entscheidet die zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise der zuständige Sachbearbeiter von Fall zu Fall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer sich gut auf die Beantragung des Bildungsgutscheins vorbereitet, verbessert seine Chancen deutlich. Hierzu gehört auch, sich mit möglichen Alternativen anzufreunden.

Als Faustregel gilt: Bei Umschulungen in stark nachgefragte Berufe – wie Altenpflege, Erziehung oder Handwerk – ist eine Bewilligung sehr wahrscheinlich.

Gut beraten ist, wer offen für mehrere Karrierewege bleibt.

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